Unterhaltspflicht: An welchen Kosten muss sich der unterhaltspflichtige Elternteil

2022-12-08 12:07:27 By : Ms. Dana Chen

Bei getrennt lebenden Paaren sorgen Sonderausgaben für ihre Kinder wie Kosten für Sprachkurse oder Schulausflüge für Diskussionen. Was vom unterhaltspflichtigen Ex wirklich verlangt werden kann. Doris Perl, Partneranwältin der D.A.S. Rechtsschutz AG, gibt Antwort.

Sonderausgaben für Kinder: Was Ex-Partner zahlen müssen.

Unterhalt: Was ist ein Sonderbedarf für Kinder?

Als Sonderbedarf gelten Kosten, die über den regulären Unterhaltsbedarf hinausgehen. Diese können in bestimmten Fällen vom Unterhaltsschuldner verlangt werden.

Wünsche kann man viele haben, aber einen Anspruch auf Sonderzahlungen des unterhaltspflichtigen Elternteils hat man nur, "wenn das Kind ausnahmsweise und aus gerechtfertigten Gründen einen erhöhten Bedarf hat", erläutert Doris Perl, Partneranwältin der D.A.S. Rechtsschutz AG.

Der unterhaltspflichtige Elternteil ist nur verpflichtet, gegen entsprechenden Nachweis einen sogenannten Sonderbedarf zu leisten. Das sind Ausgaben für Gesundheit und Persönlichkeitsentwicklung (Ausbildung, Talent, Förderung, Erziehung).

Sonderzahlungen können nur vom Unterhaltspflichtigen eingefordert werden, wenn dieser weder aus den laufenden Unterhaltszahlungen bestritten werden kann, noch durch Leistungen Dritter wie Krankenkasse, Privatversicherung oder durch das Pflegegeld abgedeckt ist.

- Besondere Ausbildungskosten - Medizinische Sonderkosten - Kosten für außerhäusliche Betreuung des Kindes - Prozess– und Anwaltskosten, wenn diese erforderlich sind und vom laufenden Unterhalt nicht gedeckt werden können.

Wann ein Sonderbedarf für Ausbildungskosten als gerechtfertigt gilt Kosten für ein Internat. Aber nur, wenn es am Wohnort des Kindes keine gleichwertige Ausbildung gibt und die tägliche Anreise nicht möglich oder zumutbar ist. Anschaffungskosten für einen Computer, der für die Ausbildung notwendig ist Lerntherapie logopädische Behandlung Musikunterricht für ein besonders begabtes Kind

Welche medizinische Ausgaben als Sonderkosten eingestuft werden

Kosten für Heilbehandlungen und Heilbehelfe abzüglich der Beträge, die die Gebietskrankenkasse bzw. die jeweils gesetzliche Versicherung oder eine private Zusatzversicherung übernimmt, wie etwa

Wann die Betreuung des Kindes außer Haus vom Unterhaltspflichtigen bezahlt werden muss

Kosten für außerhäusliche Betreuung des Kindes sind vom Geldunterhaltspflichtigen nur zu tragen, wenn sie im Interesse des Kindes sind. Dies gilt nicht für eine Tagesmutter oder den Hortplatz von Kindern. Darunter fallen jedoch die Kosten für die Betreuung kranker oder behinderter Kinder.

Wann besteht für den Ex-Partner die Notwendigkeit Anwalts- und Vertretungskosten für das gemeinsame Kind zu übernehmen?

Wenn es um Streitigkeiten beim Unterhalt geht, ist im Außerstreitverfahren eine Vertretung im Verfahren erster Instanz durch einen Anwalt nur vorgesehen, wenn ein besonders schwieriger Fall vorliegt.

Schulland- oder Schulsportwoche müssen nicht vom Geldunterhaltspflichtigen bezahlt werden. D.A.S. Partneranwältin Doris Perl

D.A.S. Partneranwältin Doris Perl

Welche Ausgaben gelten nicht als Sonderbedarf?

„Skiausrüstung, Skiurlaub oder Schulausflüge sind vom Sonderbedarf nicht umfasst. Ebenso wenig muss die Schulland- oder Schulsportwoche vom Geldunterhaltspflichtigen bezahlt werden", so D.A.S. Partneranwältin Perl.

Ein Sonderbedarf liegt nur vor, wenn die Schulveranstaltung tatsächlich schulischen Zwecken dient, wie zum Beispiel notwendige oder zumindest empfehlenswerte Sprachferien, die für den Schulabschluss erforderlich sind. Auch Sonderwünsche, wie ein Fahrrad oder besondere Kleidung, gelten nicht als Sonderbedarf.

Je existenzieller ein Sonderbedarf ist, desto eher ist der oder die Unterhaltspflichtige damit zu belasten. D.A.S. Partneranwältin Doris Perl

D.A.S. Partneranwältin Doris Perl

Wie viel des Monatslohns muss dem Unterhaltspflichtigem bleiben?

Da der Sonderbedarf stets eine Ausnahme darstellt, wird dieser nur bei einem Deckungsmangel berücksichtigt. Dieser liegt vor, wenn der Sonderbedarf nicht aus der Differenz zwischen dem bereits festgesetzten, dem allgemeinen Bedarf deckenden Unterhalt und dem Regelbedarf bestritten werden kann.

Bei der Deckung des Sonderbedarfs ist stets zu berücksichtigen, dass dem Geldunterhaltspflichtigen ein Einkommen verbleibt, dass dieser auch noch seine eigenen Bedürfnisse angemessen befriedigen kann. Grundsätzlich gilt laut Perl: "Je existenzieller ein Sonderbedarf ist, desto eher ist der oder die Unterhaltspflichtige damit zu belasten."

Der Elternteil, der den Haushalt führt, in dem das Kind betreut wird, leistet dadurch bereits seinen Beitrag. Dieser muss zum Unterhalt des Kindes nur beitragen, wenn der andere Elternteil nicht imstande ist, zur vollen Deckung der Bedürfnisse des Kindes eine angemessene finanzielle Unterstützung zu leisten.

Geht der Sonderbedarf über den üblichen Betreuungsbedarf desjenigen Elternteils hinaus, in dessen Haushalt das Kind lebt, werden die Kosten des Sonderbedarfs oft beiden Elternteilen anteilig vorgeschrieben.

Es gibt kein Gesetz, das den Sonderbedarf abschließend regelt. Damit liegen jeweils Einzelfallentscheidungen vor, die im Zweifel gerichtlich geklärt werden müssen.

Es ist jedoch auch möglich, beispielsweise im Rahmen einer einvernehmlichen Ehescheidung oder einer sonstigen Vereinbarung, schriftlich festzuhalten, was in Zukunft alles unter einen Sonderbedarf fallen soll und welchen Anteil davon der Geldunterhaltspflichtige zu bestreiten hat.

Weitere Informationen zur Unterhaltspflicht erhalten Sie unter:

Mag. Doris Perl Rechtsanwältin Perl & Perl Rechtsanwälte www.perl-perl.com Bahnstrasse 49 2230 Gänserndorf office@perl-perl.com

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Über die D.A.S. Rechtsschutz AG: Seit 1956 ist die D.A.S. Rechtsschutz AG mit Spezialisierung auf Rechtsschutzlösungen für Privatpersonen und Unternehmen in Österreich tätig. Als unabhängiger Rechtsdienstleister bietet sie umfassenden Versicherungsschutz, fachliche Betreuung durch hochqualifizierte juristische Mitarbeiter und RechtsService-Leistungen wie die D.A.S. Direkthilfe® und D.A.S. Rechtsberatung an. Der Firmensitz des Unternehmens befindet sich in Wien. Die rund 350 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Kunden in ganz Österreich zur Verfügung. In den vergangenen Jahren hat die D.A.S. Österreich ihre starke Marktposition als Rechtsschutzspezialist gefestigt und wird bereits seit 2009 jährlich mit einem stabilen A-Rating durch Standard & Poor’s bewertet. Das Versicherungsunternehmen ist seit Juli 2018 Netzwerkpartner der Leitbetriebe Austria und absolvierte 2020 erfolgreich eine Re-Zertifizierung. Im selben Jahr ist die D.A.S. auch mit dem Silbernen Siegel als „Best Recruiter“ ausgezeichnet worden. Seit 1928 steht die internationale D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Heute agieren D.A.S. Gesellschaften in mehr als 10 Ländern weltweit. Sie sind die Spezialisten für Rechtsschutz der ERGO Group AG. Die D.A.S. Rechtsschutz AG agiert seit 2014 als Muttergesellschaft der D.A.S. Tschechien.

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